Die Kanzlei 

Kanzleibeschreibung  | Unsere Mitarbeiter

 
Kanzleibeschreibung

Gründung und Selbstverständnis

Rechtsanwalt Bernhard Jungeblut aus Hopsten gründete die Kanzlei im Frühjahr 1983.

Die Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, die berechtigten Interessen der Mandanten mit allen zur Verfügung stehenden, legalen Mitteln durchzusetzen. Dabei verfahren wir im Interesse unserer Mandanten seit jeher erfolgreich getreu dem Grundsatz "fortiter in re - suaviter in modo": energisch in der Sache und moderat im Ton. Bei unserer Beratung haben wir das entstehende Kostenrisiko für unsere Mandanten stets im Blick.

Kanzlei Rückansicht
(Rückansicht der Kanzlei)
Ressourcen

Unsere umfangreiche Rechtsbibliothek halten wir mit erheblichen Geldmitteln stets auf dem neuesten Stand. Neben juristischen Fachbüchern und Gesetzeskommentaren zählt zu unserem Literatur-Bestand eine Reihe abonnierter, juristischer Fachzeitschriften.

Sämtliche Arbeitsplätze der Kanzlei sind vernetzt und arbeiten mit der neuesten Anwalts-Software des Marktführers "RA-Micro". Daneben  verfügen wir über zahlreiche spezielle Software-Anwendungen für Anwälte und Notare (Datenbanken, Berechnungs-Software etc.). Über einen schnellen DSL-Internetanschluss haben wir zudem Zugriff auf eine Vielzahl externer fachspezifischer Datenbanken.

Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir stets die nötigen Quellen parat haben, um unseren Mandanten auch bei Spezialproblemen schnell helfen zu können.

 
Unsere Mitarbeiter

RA Bernhard Jungeblut
Kanzleigründer Rechtsanwalt Bernhard Jungeblut ist als Notar tätig, insbesondere auf den Gebieten Grundstückskaufverträge, Übertragsverträge, Testamente und Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Gesellschaftsgründungen. Des weiteren hat Rechtsanwalt Jungeblut die notwendigen Prüfungen bestanden, um die Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Familienrecht" führen zu dürfen. Die entsprechenden Fachgebiete bilden damit auch einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Ferner bearbeitet Rechtsanwalt Jungeblut Fälle aus dem Erbrecht, wenn es zu Auseinandersetzungen nach einem Todesfall kommt.

 

Die Kanzlei beschäftigt außerdem 5 Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen, die sich sämtlich durch langjährige berufliche Erfahrung auszeichnen:
Frau Meyer
Claudia Meyer
(bis 31.10.2010)
 


Roswitha Schumacher
Frau Schumacher
 


Frau Kaup
Sandra Kaup
 


Sarah Eckhardt
Frau Eckhardt
 


Frau Zuther
Edelgard Zuther